Vorratsdatenspeicherung: Das Ende des öffentlichen WLAN und ein massiver Schaden für die Wirtschaft?
Bei der genauen Betrachtung des Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird klar: Öffentliches WLAN kann es nicht mehr geben und Internetanbieter müssen sogar MAC-Adressen und Ports protokollieren. Es werden Milliarden an Datensätzen entstehen, der freie Zugang zum Internet wird erheblich erschwert und die deutschen Wirtschaft wird massiven Schaden erleiden. Der Teufel steckt im Detail.
Zugegeben: Es ist nicht leicht zu finden, aber schaut man sich den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung genauer an, findet man einen Abschnitt, der es in sich hat. Auf Seite 11 des Referentenentwurfs zum Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (PDF) im unteren Teil findet sich die gewünschte Änderung für § 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dort steht:
Die Erbringer öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste speichern:
- die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll- Adresse,
- eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt, sowie eine zugewiesene Benutzerkennung,
Dass die IP-Adresse gespeichert werden soll, ist ja bekannt und ein Teil der klassischen Vorratsdatenspeicherung. Unter Punkt 2 wird jedoch von der „eindeutigen Kennung des Anschlusses“ bzw. dessen „zugewiesene Benutzerkennung“ gesprochen und hier wird es dann heikel. Hierzu ein kleiner, sehr vereinfachter Exkurs zum Thema Network Address Translation (NAT):
Momentan wird im Internet (hauptsächlich) das IPv4-Protokoll verwendet. Da es mehr internetfähige Endgeräte als IPv4-Adressen gibt, teilen sich häufig mehrere Geräte eine IP-Adresse. Dies ist vor allem im Mobilfunkbereich der Fall, bei dem völlig unterschiedlichen Smartphones die selbe IP-Adresse zugewiesen wird, als auch bei Drahtlosnetzwerken (WLAN). In einem WLAN haben alle Geräte des Netzwerks nach außen die gleiche IP-Adresse. Damit aber der WLAN-Router eingehende Datenpakete richtig zuordnen kann, existieren noch so genannte Portnummern. Nur der WLAN-Router weiß, welche Portnummer zu welchem Gerät gehört. Im Mobilfunkbereich ist es ähnlich, da kennt nur der Mobilfunkanbieter die Zuordnung zwischen Port und Endgerät.
Eben jene Zuordnung, die allgemein nicht gespeichert wird, soll jetzt auf Vorrat erhalten bleiben. Da Portnummern laufend wechseln (also nicht wie IP-Adressen über Stunden zugeordnet werden), entsteht eine RIESIGE Menge an Daten. Es würde damit ein echtes Internet-Nutzungsprotokoll entstehen.
Während der reine Privatanschluss wohl ausgeschlossen ist, wird aber jeder Anbieter eines WLANs betroffen sein, der dies „geschäftsmäßig“ betreibt. Nach § 3 TKG bedeutet dies:
6. „Diensteanbieter“ jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig
- Telekommunikationsdienste erbringt oder
- an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt;
[…]
10. „geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten“ das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht;
Verständlich ausgedrückt heißt dies, dass jede/r zu einer Protokollierung der „Benutzerkennungen“ verpflichtet wird, der ein WLAN anbietet, das nicht – auch nicht nur gelegentlich oder kurzfristig! – für andere als den Anschlussinhaber freigegeben wird. Dies beträfe z. B. Cafés, Firmen, aber auch das WLAN in einem Studierendenwohnheim. Jeder eben solcher Anbieter müsste eine Protokollierung der MAC-Adressen sicherstellen und diese zweifelsfrei einer natürlichen Person zuordnen können. Da die meisten WLAN-Router eben solche Funktionen nicht bietet, können faktisch daher (halb-)öffentliche Netzwerke nicht mehr angeboten werden. Selbst wenn es eine standardisierte Form der Port-Speicherung geben sollte, entstünden unfassbar viele Datensätze, dass die Vorratsdatenspeicherung noch viel drastischere Dimensionen annehmen würde.